Veranstaltungsordnung

  • Mit dem Betreten des Grundstücks sowie des Veranstaltungsbereiches erkennt jeder Gast diese Hausordnung zu seinem Schutz und zur Aufrechterhaltung des Gemeinwohls an.
  • Den Anweisungen des Veranstalters und den im Auftrag des Veranstalters handelnden Sicherheitsdienstes sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Jeder Gast ist verpflichtet, auf Verlangen des Veranstalters oder des Sicherheitsdienstes seine Personalien vorzulegen, wobei nur ein gültiger Reisepass oder Personalausweis akzeptiert werden kann.
  • Der Veranstalter und der Sicherheitsdienst sind jeder Zeit berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, rechtliche Mittel zu nutzen. (Hausrecht)
  • Gäste, die durch Ihr Verhalten andere gefährden, werden umgehend aus den Räumlichkeiten bzw. aus dem Festbereich entfernt.
  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken jeglicher Art ist untersagt.
  • Das Mitbringen von Schlag-, Hieb- und Stichwaffen sowie Feuerwerkskörpern jeglicher Art und anderer gefährlicher Gegenstände ist verboten.
  • Es ist nicht erwünscht, zu den Veranstaltungen Schuhe mit Stahlkappen zu tragen, ebenso Bekleidungen, die mit dem öffentlichen Dienst (BGS, Zoll, Polizei, Feuerwehr oder Security bzw. Sicherheitsdienstfirmen) verwechselt werden können.
  • Bei voll besetzten Räumlichkeiten oder bei etwaigen ausverkauften Veranstaltungen ist es aus sicherheitstechnischen Gründen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters sowie des Sicherheitsdienstes verboten, die Räumlichkeiten und das Gelände zu betreten.
  • Die Gäste werden gebeten die Garderobe zu nutzen, auf sonstige Gegenstände wie Bekleidung, Taschen, Regenschirme usw. ist selbst zu achten. Der Veranstalter übernimmt dafür keinerlei Haftung.
  • Für Schäden eines Gastes übernimmt der Veranstalter weder im Innenbereich noch im Außenbereich die Haftung.
  • Sollte ein Gast einen Schaden verursachen, so haftet dieser in voller Höhe des Schadens.
  • Jeder Besucher willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Dies betrifft auch Soziale Medien und alle anderen Internetdienste.
  • Das Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art ist nur mit Sondergenehmigung des Veranstalters gestattet.
  • In den Räumlichkeiten sowie dem äußerem Umfeld der Veranstaltung gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Diese sind unbedingt einzuhalten!
  • Nach Ende einer Veranstaltung wird jeder Gast gebeten, innerhalb von 30 Minuten die Räumlichkeiten und den Festbereich in einen ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.
  • Das Parken geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt bei Schäden keinerlei Haftung. Fahrzeuge, die notwendige Freiräume (Rettungswege) beeinträchtigen oder sogar blockieren, werden kostenpflichtig zu Lasten des Fahrzeughalters abgeschleppt.
  • Die Hausordnung hängt für jedermann sichtbar am Eingang aus.